Wann braucht man einen Testamentsvollstrecker?
Brauchen tust du ihn gar nicht. Wenn du allerdings Probleme bei der Abwicklung des Erbes und des Testaments vermeiden willst, solltest du zu Lebzeiten, oder in deinem Testament einen Testamentsvollstrecker bestellen.
Verstirbt der Erblasser, muss der Testamentsvollstrecker alles veranlassen, was durch den Tod des Verstorbenen notwendig geworden ist. Der Testamentsvollstrecker ist nicht an die Weisungen der Erben gebunden, sondern handelt nach eigenem Ermessen. Verwaltung und Veräußerung einzelner Gegenstände obliegt allein dem Testamentsvollstrecker.
Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers
Der Testamentsvollstrecker hat nach §2216 BGB gegenüber den Erben und Vermächtnisnehmern nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht den Nachlass zu verwalten. Generell stehen den Erben eine Auskunfts- und Rechnungslegungs-Auskunft zu. Der Testamentsvollstrecker hat die Pflicht, die Erben über wichtige Entscheidungen zu informieren und bestimmte Tätigkeiten anzuzeigen, die immer im Zuge der Nachlassverwaltung trifft.
Alle Maßnahmen, die zur Sicherung, Erhaltung, Mehrung und Nutzung des verwalteten Erbes erforderlich sind, hat der Testamentsvollstrecker zu erledigen.