Betriebliche Altersvorsorge für Praxisinhaber
Das Wichtigste in Kürze
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird oft nur als Mitarbeiterbenefit gedacht. Dabei können auch Praxisinhaber selbst von der bAV profitieren – und dabei erhebliche Steuervorteile nutzen. Als GmbH-Geschäftsführer einer Praxis sind die Möglichkeiten noch größer.
bAV für Mitarbeiter: Pflicht und Chance
Seit 2019 gilt: Wenn ein Mitarbeiter eine bAV per Entgeltumwandlung abschließt, muss der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss zahlen. Das ist Pflicht.
Was die meisten Praxisinhaber nicht wissen: Dieser Pflicht-Zuschuss kann für Sie als Arbeitgeber kostenneutral sein – weil Sie durch geringere Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag selbst sparen.
Beispiel:
- Mitarbeiter wandelt 200 €/Monat um
- Arbeitgeber zahlt 15 % Zuschuss: 30 €/Monat
- Ersparnis Arbeitgeber bei Sozialabgaben: ca. 38 €/Monat
- Netto-Effekt für Sie: Plus 8 €/Monat bei gleichem Bruttolohn des Mitarbeiters
Warum bAV ein echtes Recruiting-Tool ist
In Zeiten des Fachkräftemangels in Arztpraxen ist die bAV ein konkreter Vorteil im Wettbewerb um gute MFAs und angestellte Ärzte. Eine attraktiv ausgestaltete bAV kostet Sie wenig – und wirkt viel.
bAV für den Praxisinhaber selbst
Als Einzelunternehmer (niedergelassener Arzt)
Als Selbstständiger ohne GmbH-Konstruktion können Sie die klassische bAV (Direktversicherung, Pensionskasse) nicht für sich selbst nutzen – diese ist Arbeitnehmern vorbehalten.
Alternativen für Sie:
- Rürup-Rente (Basisrente) – steuerlich gleichwertig oder besser
- Versorgungswerk-Mehrzahlungen
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- ETF-Depot
Als GmbH-Geschäftsführer (MVZ oder Praxis-GmbH)
Wer seine Praxis als GmbH betreibt und sich selbst als Geschäftsführer angestellt hat, kann die bAV vollumfänglich nutzen – mit erheblichen Steuervorteilen.
Besonders attraktiv: Direktzusage / Pensionszusage
Die GmbH sagt dem Geschäftsführer (Ihnen) eine Rente zu. Die Beiträge dazu sind als Betriebsausgabe absetzbar und mindern den Gewinn der GmbH sofort.
Voraussetzungen:
- Angemessenes Gehalt als Grundlage
- Erdienbarkeit (Zusage muss mindestens 10 Jahre vor Renteneintritt erteilt werden)
- Steuerliche Beratung unbedingt erforderlich
Die 5 bAV-Durchführungswege für Arztpraxen
| Durchführungsweg | Geeignet für | Steuerlicher Vorteil |
|---|---|---|
| Direktversicherung | Mitarbeiter, angest. GF | Bis 3.624 € steuerfrei (2025) |
| Pensionskasse | Mitarbeiter, angest. GF | Wie Direktversicherung |
| Pensionsfonds | Mitarbeiter, angest. GF | Wie Direktversicherung |
| Unterstützungskasse | GF & leitende Angestellte | Keine Betragsbeschränkung |
| Direktzusage | GmbH-GF | Volle Absetzbarkeit, flexibel |
Fazit
Die bAV ist als Praxisinhaber auf zwei Ebenen interessant: als Pflicht und Chance für Mitarbeiter und – bei GmbH-Konstruktion – als erheblicher eigener Steuerhebel. Lassen Sie sich beraten welche Konstellation für Ihre Praxisstruktur am sinnvollsten ist.
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