Praxisgemeinschaft & MVZ gründen

Datum:
August 24, 2026

Rechtliche Grundlagen

  • Gesellschaftsform gewählt – GbR, PartG, GmbH oder PartGmbB? Jede hat andere Haftungskonsequenzen
  • Gesellschaftervertrag aufgesetzt – Regelungen zu Gewinnverteilung, Ausscheiden, Nachfolge, Streitschlichtung
  • Zulassung bei der KV beantragt – MVZ braucht eigene Zulassung; Fristen und Voraussetzungen prüfen
  • Handelsregistereintrag (bei GmbH) – Notarielle Beurkundung und Eintragung

Berufshaftpflicht

  • Gemeinsame Berufshaftpflicht für alle Ärzte der Praxis abgeschlossen
  • Deckungssumme ausreichend – Bei mehreren Ärzten kumulieren sich die Risiken; Deckungssumme entsprechend höher wählen
  • Alle Fachrichtungen abgedeckt – Wenn unterschiedliche Fachärzte tätig sind, muss die Police alle abdecken
  • Mitarbeitende Ärzte mitversichert – Angestellte Ärzte, Honorarärzte, Vertretungen

Haftung der Gesellschafter

  • Gesamtschuldnerische Haftung verstanden – Bei GbR haften alle Gesellschafter persönlich für alle Schulden der Gesellschaft
  • PartGmbB als Haftungsschutz – Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung schützt vor persönlicher Haftung für Fehler der anderen Partner
  • D&O-Versicherung (Directors & Officers) – Bei GmbH-Struktur für Geschäftsführer unverzichtbar

Betriebliche Absicherung

  • Inhaltsversicherung für gemeinsame Praxisausstattung (höhere Summe als Einzelpraxis)
  • Cyberversicherung – Gemeinsame Systeme, mehr Mitarbeiter bedeuten höheres Risiko
  • Betriebsunterbrechungsversicherung – Was passiert, wenn ein Gesellschafter ausfällt?
  • Rechtsschutz – Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, mit der KV, mit Lieferanten

Persönliche Absicherung der Gesellschafter

  • Eigene BU-Policen jedes Gesellschafters auf die neue Einkommenssituation anpassen
  • Risikolebensversicherung – Absicherung der anderen Gesellschafter bei Tod eines Partners
Kontakt

Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!

CTA Image
CTA Image