Praxisgemeinschaft & MVZ gründen
Datum:
August 24, 2026
Rechtliche Grundlagen
- ☐ Gesellschaftsform gewählt – GbR, PartG, GmbH oder PartGmbB? Jede hat andere Haftungskonsequenzen
- ☐ Gesellschaftervertrag aufgesetzt – Regelungen zu Gewinnverteilung, Ausscheiden, Nachfolge, Streitschlichtung
- ☐ Zulassung bei der KV beantragt – MVZ braucht eigene Zulassung; Fristen und Voraussetzungen prüfen
- ☐ Handelsregistereintrag (bei GmbH) – Notarielle Beurkundung und Eintragung
Berufshaftpflicht
- ☐ Gemeinsame Berufshaftpflicht für alle Ärzte der Praxis abgeschlossen
- ☐ Deckungssumme ausreichend – Bei mehreren Ärzten kumulieren sich die Risiken; Deckungssumme entsprechend höher wählen
- ☐ Alle Fachrichtungen abgedeckt – Wenn unterschiedliche Fachärzte tätig sind, muss die Police alle abdecken
- ☐ Mitarbeitende Ärzte mitversichert – Angestellte Ärzte, Honorarärzte, Vertretungen
Haftung der Gesellschafter
- ☐ Gesamtschuldnerische Haftung verstanden – Bei GbR haften alle Gesellschafter persönlich für alle Schulden der Gesellschaft
- ☐ PartGmbB als Haftungsschutz – Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung schützt vor persönlicher Haftung für Fehler der anderen Partner
- ☐ D&O-Versicherung (Directors & Officers) – Bei GmbH-Struktur für Geschäftsführer unverzichtbar
Betriebliche Absicherung
- ☐ Inhaltsversicherung für gemeinsame Praxisausstattung (höhere Summe als Einzelpraxis)
- ☐ Cyberversicherung – Gemeinsame Systeme, mehr Mitarbeiter bedeuten höheres Risiko
- ☐ Betriebsunterbrechungsversicherung – Was passiert, wenn ein Gesellschafter ausfällt?
- ☐ Rechtsschutz – Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, mit der KV, mit Lieferanten
Persönliche Absicherung der Gesellschafter
- ☐ Eigene BU-Policen jedes Gesellschafters auf die neue Einkommenssituation anpassen
- ☐ Risikolebensversicherung – Absicherung der anderen Gesellschafter bei Tod eines Partners
Kontakt
Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!


