Nebentätigkeiten absichern – was ist mitversichert?
Das Wichtigste in Kürze
Viele Ärzte gehen neben ihrer Haupttätigkeit weiteren ärztlichen Aktivitäten nach – als Gutachter, Belegarzt, Notarzt, Lehrbeauftragter oder in der Privatpraxis. Die entscheidende Frage: Deckt Ihre bestehende Berufshaftpflicht all diese Tätigkeiten ab – oder entstehen gefährliche Lücken?
Was typischerweise mitversichert ist
Die meisten Berufshaftpflicht-Policen für niedergelassene Ärzte decken folgende Nebentätigkeiten standardmäßig ab:
- Privatärztliche Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Zulassung
- Erste-Hilfe-Leistungen außerhalb der Praxis
- Gelegentliche Vertretung anderer Ärzte (bis zu einer bestimmten Anzahl von Tagen)
- Lehrveranstaltungen ohne eigenständige Patientenbehandlung
Was häufig NICHT mitversichert ist
Hier entstehen die gefährlichen Lücken:
Gutachtertätigkeit
Medizinische Gutachten für Gerichte, Versicherungen oder Behörden sind in den meisten Standard-Berufshaftpflichten nicht enthalten. Gutachter haften für fehlerhafte Einschätzungen – teils mit erheblichen Schadensersatzforderungen.
Lösung: Separate Gutachter-Haftpflicht oder expliziter Einschluss in der Berufshaftpflicht.
Belegarzttätigkeit
Als Belegarzt behandeln Sie Patienten in einem Krankenhaus, das Ihnen selbst nicht gehört. Je nach Vertrag haftet das Krankenhaus oder Sie persönlich – oder beide.
Was zu prüfen ist:
- Übernimmt das Krankenhaus die Haftung für Ihre Belegarzt-Tätigkeit?
- Falls nein: Ist die Belegarzttätigkeit in Ihrer Police explizit mitversichert?
Notarzttätigkeit / Rettungsdienst
Ärzte die im Rettungsdienst tätig sind, sind über den Träger des Rettungsdienstes (meist Kommune oder DRK) haftpflichtversichert. Trotzdem können Deckungslücken entstehen – besonders bei freiberuflichen Notärzten.
Tätigkeiten im Ausland
Behandlungen im EU-Ausland sind oft mitversichert, außereuropäische Tätigkeiten häufig nicht. Wer regelmäßig im Ausland arbeitet oder an humanitären Einsätzen teilnimmt, braucht eine Erweiterung.
Telemedizin / Online-Behandlung
Ein wachsendes Problemfeld: Viele ältere Policen decken telemedizinische Behandlungen nicht explizit ab. Mit der Zunahme von Online-Sprechstunden wird das zur Lücke.
Kosmetische und ästhetische Eingriffe
Ästhetische Eingriffe außerhalb des Heilauftrags (rein kosmetische Behandlungen) sind in vielen Standard-Policen ausgeschlossen oder müssen separat eingeschlossen werden.
Konkrete Risikobeispiele
Beispiel 1 – Der Gutachter-Fehler: Ein Orthopäde erstellt regelmäßig Gutachten für eine Versicherung. In einem Fall bewertet er den Grad einer Behinderung zu niedrig – der Geschädigte klagt auf Schadensersatz. Die Berufshaftpflicht des Orthopäden greift nicht, weil Gutachtertätigkeit nicht mitversichert ist.
Beispiel 2 – Der Belegarzt: Ein Chirurg operiert als Belegarzt in einer privaten Klinik. Nach einer Komplikation stellt sich heraus, dass weder die Klinik noch seine eigene Police für diesen Bereich aufkommt – weil die Police Belegarzttätigkeit explizit ausschließt.
Beispiel 3 – Der Auslandseinsatz: Ein Allgemeinarzt nimmt an einem zweiwöchigen Hilfseinsatz in Ostafrika teil. Bei einer Behandlung vor Ort entsteht ein Schaden. Die Police greift nicht – Geltungsbereich nur EU.
So prüfen Sie Ihre Police
Lesen Sie Ihre Berufshaftpflicht-Police gezielt auf folgende Punkte durch:
- ☐ Gibt es eine explizite Liste mitversicherter Tätigkeiten?
- ☐ Ist Gutachtertätigkeit erwähnt – mitversichert oder ausgeschlossen?
- ☐ Wie ist der geografische Geltungsbereich definiert?
- ☐ Ist Telemedizin / Online-Sprechstunde erwähnt?
- ☐ Gibt es Tagesgrenzen für Vertretungen?
- ☐ Ist Belegarzttätigkeit geregelt?
Empfehlung
Lassen Sie Ihre bestehende Police durch einen spezialisierten Makler prüfen – bevor ein Schadensfall zeigt, dass eine Lücke besteht. Die Erweiterung einer Police um Nebentätigkeiten kostet oft nur wenige hundert Euro jährlich – ein Schadensfall ohne Deckung kann existenzbedrohend sein.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Versicherer über Nebentätigkeiten informieren? Ja – in der Regel sind Sie zur Anzeige verpflichtet. Verschweigen Sie Nebentätigkeiten und es kommt zu einem Schaden, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Reicht die Haftpflicht des Krankenhauses für meine Belegarzttätigkeit? Das hängt vom Vertrag ab. Prüfen Sie den Belegarztvertrag und klären Sie mit dem Krankenhaus, wer für was haftet. Im Zweifel: eigene Absicherung.
Wie teuer ist eine Gutachter-Haftpflicht? Für gelegentliche Gutachtertätigkeit ab ca. 200–400 € jährlich. Für regelmäßige Tätigkeit mehr – abhängig vom Volumen und der Fachrichtung.
Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!


