Praxisübernahme: Versicherungschecklist
Das Wichtigste in Kürze
Die Übernahme einer Arztpraxis ist einer der größten finanziellen Schritte im Leben eines Arztes. Was dabei oft vergessen wird: Die Versicherungssituation ändert sich fundamental – und manche Lücken können Sie teuer zu stehen kommen, wenn Sie sie erst nach einem Schadensfall entdecken.
Phase 1: Vor der Übernahme prüfen
Welche Versicherungen laufen auf den Vorgänger?
Vor der Übernahme sollten Sie vollständige Transparenz über die bestehenden Versicherungen der Praxis haben:
- Berufshaftpflicht des Vorgängers – läuft sie weiter, endet sie?
- Inhaltsversicherung – auf welchen Wert versichert, auf wen läuft sie?
- Elektronikversicherung – welche Geräte sind erfasst?
- Cyberversicherung – vorhanden?
- Betriebshaftpflicht – vorhanden?
Lassen Sie sich alle aktuellen Policen vorlegen – inklusive Versicherungssummen und Deckungsumfang.
Nachhaftung des Vorgängers
Auch nach der Übergabe kann der Vorgänger für Behandlungsfehler aus seiner Tätigkeitszeit haftbar gemacht werden. Prüfen Sie ob seine Berufshaftpflicht eine ausreichende Nachmeldeklausel enthält – das ist nicht Ihre Verantwortung, aber es schützt Sie vor Imageschäden und Verwirrung.
Phase 2: Mit der Übergabe sofort handeln
Berufshaftpflicht: Sofort eigene Police
Spätestens mit dem ersten Behandlungstag brauchen Sie Ihre eigene Berufshaftpflicht. Diese muss auf Ihre Fachrichtung und die konkrete Praxissituation zugeschnitten sein.
Wichtig: Die Berufshaftpflicht des Vorgängers deckt Sie nicht ab.
Inhaltsversicherung: Prüfen und anpassen
Die bestehende Inhaltsversicherung läuft auf den Vorgänger. Entweder:
- Sie übernehmen den Vertrag (Trägersänderung – nicht immer möglich)
- Sie schließen eine neue Police ab
In jedem Fall: Prüfen Sie die Versicherungssumme. Stimmt sie mit dem tatsächlichen Wert der Ausstattung überein? Oft sind Praxen deutlich unterversichert.
Geräte und Equipment: Inventarliste erstellen
Bei der Praxisübernahme erhalten Sie typischerweise eine Inventarliste. Nutzen Sie diese um:
- Alle Geräte in der Inhalts- und Elektronikversicherung zu erfassen
- Gerätewerte zu prüfen (Wiederbeschaffungswert, nicht Buchwert)
- Neuanschaffungen einzuplanen
Phase 3: Was oft vergessen wird
Cyberversicherung neu abschließen
Viele Praxen haben keine Cyberversicherung. Bei der Übernahme ist das die Chance, von Anfang an richtig aufgestellt zu sein. Patientendaten des Vorgängers werden übernommen – das Risiko mit ihnen.
Praxisausfallversicherung / Betriebsunterbrechung
Was passiert wenn Sie in der Eingewöhnungsphase krank werden oder ein technischer Defekt die Praxis lahmlegt? Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Ihren Einnahmeausfall.
Betriebshaftpflicht separat abschließen
Nicht vergessen: Die Betriebshaftpflicht für Alltagsschäden (Sturz im Wartezimmer, Schäden durch Mitarbeiter) ist kein Bestandteil der Berufshaftpflicht.
Rechtsschutz für neue Arbeitsverhältnisse
Sie übernehmen möglicherweise Mitarbeiter. Damit beginnen Arbeitgeberrisiken. Ein Praxis-Rechtsschutz schützt Sie bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Vollständige Übernahme-Checkliste Versicherungen
Vor der Übergabe
- ☐ Alle bestehenden Policen des Vorgängers gesichtet
- ☐ Versicherungssummen mit tatsächlichen Werten abgeglichen
- ☐ Nachmeldeklausel des Vorgängers geprüft
- ☐ Eigene Berufshaftpflicht vorbereitet (ab Tag 1 aktiv)
Am Übergabetag
- ☐ Eigene Berufshaftpflicht aktiv
- ☐ Inhaltsversicherung auf eigenen Namen übertragen oder neu abgeschlossen
- ☐ Elektronikversicherung für alle übernommenen Geräte aktiv
- ☐ Betriebshaftpflicht aktiv
Innerhalb der ersten 4 Wochen
- ☐ Cyberversicherung abgeschlossen
- ☐ Betriebsunterbrechungsversicherung geprüft und ggf. abgeschlossen
- ☐ Rechtsschutz geprüft
- ☐ BU-Rente an neues Einkommen als Praxisinhaber angepasst
- ☐ Risikolebensversicherung für Praxiskredit abgeschlossen
- ☐ Altersvorsorge neu strukturiert (Rürup prüfen)
- ☐ Alle Policen in digitalem Versicherungsordner erfasst (Simplr)
Häufige Fragen
Kann ich die Versicherungen des Vorgängers einfach übernehmen? Manchmal ja – aber nur wenn der Versicherer zustimmt und die Konditionen passen. In vielen Fällen ist ein Neuabschluss sinnvoller.
Was passiert wenn ich vergesse die Inhaltsversicherung umzuschreiben? Bei einem Schadensfall zahlt der Versicherer an den im Vertrag eingetragenen Inhaber – also an den Vorgänger. Im schlimmsten Fall müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen.
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