Praxisunterbrechungsversicherung: Wenn Sie ausfallen

Datum:
August 24, 2026

Das Wichtigste in Kürze

Arztpraxen haben hohe laufende Kosten: Miete, Personalgehälter, Geräteleasing, Praxiskredite. Diese Kosten laufen weiter – auch wenn die Praxis wegen eines Brands, Wasserschadens oder längerer Erkrankung des Inhabers vorübergehend geschlossen ist. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung für die Praxis) schließt diese gefährliche Lücke.

Was kann eine Praxisunterbrechung auslösen?

Sachschäden an der Praxis

  • Feuer / Brand – Praxis muss renoviert werden
  • Leitungswasserschaden – wochenlange Trocknungsphase
  • Einbruch mit Vandalismus – Praxis nicht nutzbar
  • Sturm- oder Hagelschaden am Gebäude

Technische Ausfälle

  • Ausfall des Praxisverwaltungssystems
  • Defekt zentraler Medizingeräte (z.B. Röntgen, Labor)
  • Stromausfall / Gebäudeausfall

Persönliche Gründe

  • Längere Erkrankung des Praxisinhabers
  • Unfall mit Krankenhausaufenthalt

Was die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet

Die BU-Versicherung für die Praxis ersetzt:

Laufende Kosten:

  • Personalgehälter (Sie zahlen auch wenn niemand arbeitet)
  • Miete und Pacht
  • Geräteleasing-Raten
  • Praxiskreditraten
  • Energiekosten
  • Versicherungsprämien

Entgangener Gewinn: Die Differenz zwischen den Einnahmen im Normalfall und den tatsächlichen Einnahmen während der Unterbrechung.

Zusatzkosten:

  • Kosten für Notlösungen (z.B. Anmietung provisorischer Räume)
  • Mehrkosten durch Vertretungsarzt

Was nicht geleistet wird

  • Schäden durch normale Abnutzung
  • Unterbrechung durch behördliche Auflagen (teils separat versicherbar)
  • Reine Umsatzrückgänge ohne konkreten Sachschaden (außer bei Inhaberausfall-Policen)

Inhaberausfall: Eine wichtige Ergänzung

Manche Betriebsunterbrechungsversicherungen decken auch den Inhaberausfall ab – also die Situation wenn der Praxisinhaber selbst langfristig erkrankt und die Praxis durch einen Vertreter geführt wird.

Was zu prüfen ist:

  • Ist Inhaberausfall explizit mitversichert?
  • Wie lang ist die Karenzzeit?
  • Wie lang wird der Mehraufwand für den Vertreter ersetzt?

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Orientierungspunkt: Der Jahresumsatz der Praxis abzüglich variabler Kosten, die bei Unterbrechung wegfallen (z.B. Verbrauchsmaterial, Labor).

Beispielrechnung:

  • Jahresumsatz: 400.000 €
  • Variable Kosten (20 %): 80.000 €
  • Versicherungssumme: mind. 320.000 €

Haftzeit (wie lange die Versicherung zahlt): In der Regel 12 Monate – ausreichend für die meisten Szenarien. Bei größeren Praxen oder Spezialausstattung kann eine längere Haftzeit sinnvoll sein.

Was kostet die Praxisunterbrechungsversicherung?

Für eine Allgemeinarztpraxis mit 300.000 € Umsatz ca. 500–1.200 € jährlich. Für größere Praxen oder spezialisierte Fachpraxen entsprechend mehr.

Kombination mit Inhaltsversicherung

In der Praxis werden Inhaltsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung oft kombiniert – als „Inhalts- + Betriebsunterbrechungspaket“. Das ist sinnvoll, weil ein Sachschaden (Brand) automatisch eine Betriebsunterbrechung auslöst.

Checkliste

  • ☐ Praxisunterbrechungsversicherung vorhanden?
  • ☐ Versicherungssumme dem Jahresumsatz angepasst?
  • ☐ Haftzeit ausreichend (mind. 12 Monate)?
  • ☐ Inhaberausfall mitversichert?
  • ☐ Kombination mit Inhaltsversicherung sinnvoll geprüft?
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