Praxisunterbrechungsversicherung: Wenn Sie ausfallen
Das Wichtigste in Kürze
Arztpraxen haben hohe laufende Kosten: Miete, Personalgehälter, Geräteleasing, Praxiskredite. Diese Kosten laufen weiter – auch wenn die Praxis wegen eines Brands, Wasserschadens oder längerer Erkrankung des Inhabers vorübergehend geschlossen ist. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung für die Praxis) schließt diese gefährliche Lücke.
Was kann eine Praxisunterbrechung auslösen?
Sachschäden an der Praxis
- Feuer / Brand – Praxis muss renoviert werden
- Leitungswasserschaden – wochenlange Trocknungsphase
- Einbruch mit Vandalismus – Praxis nicht nutzbar
- Sturm- oder Hagelschaden am Gebäude
Technische Ausfälle
- Ausfall des Praxisverwaltungssystems
- Defekt zentraler Medizingeräte (z.B. Röntgen, Labor)
- Stromausfall / Gebäudeausfall
Persönliche Gründe
- Längere Erkrankung des Praxisinhabers
- Unfall mit Krankenhausaufenthalt
Was die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet
Die BU-Versicherung für die Praxis ersetzt:
Laufende Kosten:
- Personalgehälter (Sie zahlen auch wenn niemand arbeitet)
- Miete und Pacht
- Geräteleasing-Raten
- Praxiskreditraten
- Energiekosten
- Versicherungsprämien
Entgangener Gewinn: Die Differenz zwischen den Einnahmen im Normalfall und den tatsächlichen Einnahmen während der Unterbrechung.
Zusatzkosten:
- Kosten für Notlösungen (z.B. Anmietung provisorischer Räume)
- Mehrkosten durch Vertretungsarzt
Was nicht geleistet wird
- Schäden durch normale Abnutzung
- Unterbrechung durch behördliche Auflagen (teils separat versicherbar)
- Reine Umsatzrückgänge ohne konkreten Sachschaden (außer bei Inhaberausfall-Policen)
Inhaberausfall: Eine wichtige Ergänzung
Manche Betriebsunterbrechungsversicherungen decken auch den Inhaberausfall ab – also die Situation wenn der Praxisinhaber selbst langfristig erkrankt und die Praxis durch einen Vertreter geführt wird.
Was zu prüfen ist:
- Ist Inhaberausfall explizit mitversichert?
- Wie lang ist die Karenzzeit?
- Wie lang wird der Mehraufwand für den Vertreter ersetzt?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Orientierungspunkt: Der Jahresumsatz der Praxis abzüglich variabler Kosten, die bei Unterbrechung wegfallen (z.B. Verbrauchsmaterial, Labor).
Beispielrechnung:
- Jahresumsatz: 400.000 €
- Variable Kosten (20 %): 80.000 €
- Versicherungssumme: mind. 320.000 €
Haftzeit (wie lange die Versicherung zahlt): In der Regel 12 Monate – ausreichend für die meisten Szenarien. Bei größeren Praxen oder Spezialausstattung kann eine längere Haftzeit sinnvoll sein.
Was kostet die Praxisunterbrechungsversicherung?
Für eine Allgemeinarztpraxis mit 300.000 € Umsatz ca. 500–1.200 € jährlich. Für größere Praxen oder spezialisierte Fachpraxen entsprechend mehr.
Kombination mit Inhaltsversicherung
In der Praxis werden Inhaltsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung oft kombiniert – als „Inhalts- + Betriebsunterbrechungspaket“. Das ist sinnvoll, weil ein Sachschaden (Brand) automatisch eine Betriebsunterbrechung auslöst.
Checkliste
- ☐ Praxisunterbrechungsversicherung vorhanden?
- ☐ Versicherungssumme dem Jahresumsatz angepasst?
- ☐ Haftzeit ausreichend (mind. 12 Monate)?
- ☐ Inhaberausfall mitversichert?
- ☐ Kombination mit Inhaltsversicherung sinnvoll geprüft?
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